Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet als ordentliche Mitgliederversammlung einmal jährlich statt. Als oberstes Vereinsorgan wird sie durch den Vorstand einberufen. Die Tagesordnung wird spätestes zwei Wochen vor dem Versammlungstermin bekannt gegeben. Anträge für die Mitgliederversammlung sind mindestens drei Tage vor deren Termin schriftlich beim Versammlungsleiter einzureichen. Die Mitgliederversammlung beschließt über:

  • Vereinsbeitrag
  • Entlastung und Wahl des Vorstands
  • Wahl der Vereinsausschuss-Beiräte entsprechend der Vereinssatzung
  • Satzungsänderungen
  • Punkte, die Gegenstand der Tagesordnung sind
  • schriftlich gestellte Anträge
  • Wahl der zwei Kassenrevisoren
  • Auflösung des Vereins

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

  • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
  • Entgegennahme des Kassenberichts und des Prüfungsberichts der Kassenrevisoren
  • Entgegennahme der Berichte der Abteilungsleiter

Rückblick auf die Mitgliederversammlungen

Tritt unserer WhatsApp-Community bei und erhalte ab sofort immer die wichtigsten News/Ankündigungen direkt per WhatsApp:

Auszeichnungen:


E-Mail

Anfahrt