Die Mitgliederversammlung findet als ordentliche Mitgliederversammlung einmal jährlich statt. Als oberstes Vereinsorgan wird sie durch den Vorstand einberufen. Die Tagesordnung wird spätestes zwei Wochen vor dem Versammlungstermin bekannt gegeben. Anträge für die Mitgliederversammlung sind mindestens drei Tage vor deren Termin schriftlich beim Versammlungsleiter einzureichen. Die Mitgliederversammlung beschließt über:
Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
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